Tätigkeitsbericht der Abteilung Ia
für die Zeit vom 1.12.1942 ? 31.1.1943.
I. Truppengliederung und Kräfteverteilung:
Nachdem die Aufstellung der 23. Inf.Div. in Grossen beendet war, wurde vom 28.12.1942 ab die Kampfführung in Jütland.,
die bisher ausschliesslich in der Hand der 416. Inf.Div. lag, in
Nordabschnitt dem Kommandeur der 4l6. Inf.Div. und im Südabschnitt dem
Kommandeur der 23. Inf.Div. übertragen. - An der Truppenverteilung
änderte sich dadurch nichts mehr, da die hierfür notwendigen
Verlegungen vor der Berichtszeit durchgeführt waren. - Die Division Nr.
160 erhielt das in Jütland eingesetzte Ausbildungs-Batl. 202 in ihren
Bereich zurück.
Mitte
Januar teilte OKW mit, dass mit einem früheren Abzug der 23. Inf.Div.,
als zunächst vorgesehen, gerechnet werden müsse. Weitere Befehle des
OKW ergingen dahingehend, dass infolgedessen die zum Küstenschutz
verwandten Teile der 23. Inf.Div., auch unter
Inkaufnahme einer vorübergehenden Schwächung der Küstenverteidigung,
baldmöglichst aus ihrem Einsatz herauszulösen und unter bestmöglichen
Ausbildungsbedingungen unterzubringen seien. Weiterhin müsse die volle
Einsatzbereitschaft der 23. Inf.Div. zum 1.3. unbedingt gewährleistet
sein. Gleichzeitig hiermit ordnete OKW Verlegung der Div.Nr. 166 mit 9
Gren.Ausb.Batl., 1 Art.Ausb.Abt. und 1 Pi.Ausb.Batl. aus dem Wehrkreis
VI nach Dänemark für ständig an. Diese Div. sollte zunächst zum
Freimachen der im Küstenschutz eingesetzten Teile der 23.Jnf.Div.
verwandt werden. Für ihr Unterstellungsverhältnis befahl OKW gleiche
Regelung wie für die übrigen bereits im Dänemark liegenden
Ausbildungstruppenteile.
Von
sich aus veranlasste Bef. Dänemark zur Entlastung des Kommandos der 23.
Inf.Div. die Übernahme des Div.Abschnittes durch das im Raune
Süd-Jütland eingesetzten Gren.Ers.Rgt.225 der Div.Nr.160. Zur
Freimachung des im Abschnitt Nord-Jütland von der 23.Inf.Div.
eingesetzten Gren.Regimentes 68 wurde das in Reserve gehaltene
Gren.Ers.Rgt.290 (Div.Nr.l6o) mit 2 Ausbildungsbataillonen der
416.Inf.Div. zum Einsatz zur Verfügung gestellt.
- 2 -
- 2 -
Trotzdem
Bef. Dänemark den Wehrmachtführungsstab darauf hingewiesen hatte, dass
die 23. Inf.Div. weder ausbildungsmässig, noch in Bezug auf ihre
Ausstattung an Waffen und Gerät für den Osten verwendungsfähig sei,
erteilte OKW Mitte Januar den Befehl zum Abtransport der Division nach
den Osten, der an 23.1.1943 mit den Kampfstaffeln begann.
Von
der Div.Nr. 166 gingen zur Verstärkung 2 Gren.Ers.Regimenter und das
Pi.Ausb.Batl. nach Jütland. Diese wurden als Befehlshaber-Reserve
bestimmt. An der bisherigen Kräfteverteilung auf den dänischen Inseln
wurde festgehalten.
Die
Div. Nr.166 traf am 24.1. mit den ersten Teilen ein, nachdem sich
Kommandeur und Ia vorher beim Bef.Dänemark zur Einweisung gemeldet
hatten.
Da
die Div.Nr. l60 mit den Verhältnissen in Dänemark am besten vertraut
und den Einsatzaufgaben mit Hilfe der eingearbeiteten Stäbe am besten
gewachsen erschien, wurde die Div. für den Einsatz in bisherigen Gebiet
der 23. Inf.Div. ( Südjütland ) bestimmt. - Die Div. Nr. 166 übernahm
die Einsatzaufgaben der Div. Nr. 160 auf den dänischen Inseln.
Mitte Januar begann der Abtransport
des Gren.Rgt.931 der 4l6. Inf.Div. nach den Osten. Den im Austausch
gegen das Gren.Rgt. 930 aus den Osten eingetroffene Sicherungs-Rgt. 27
wurde dafür in Küstenschutz eingesetzt.
OKH
befahl Umgliederung dieses Sich.Rgts. in das Fest.Inf.Rgt.7l2 und
genehmigte in Abänderung bisheriger Befehle Ausstattung der Bataillone
mit je 4 Kompanien.
Für
die Heeres-Küsten-Artillerie in Befehlsbereich Dänemark befahl OKH
Umorganisation. Der bisherige Stab H.K.A.Rgt. Dänemark erhielt die
Bezeichnung Heer.Küst.Art.Rgt. 180. Ein dritter H.K.Art.Abt. Stab
wurde, wie von hier beantragt, neu aufgestellt und mit 3 Batterien -
darunter die bei Slettestrand eingesetzte Feldbatterie der 416.
Inf.Div. ? im Nordabschnitt eingesetzt.- Die Bezeichnung der einzelnen
Heer.Küst.Batterien wurde entsprechend angepasst.
Der zur Verwendung bei der Div.Nr. 160 von Bef.Dänenark angeforderte Gren.Ers.Rgt.-Stab 190 traf Mitte Januar ein.
- 3 -
- 3 ?
Die in Verband der 23.Jnf.Div. zur Verfügung des OKH gehaltenen Fahrkolonnen 7 - 9/23 wurden in das Reich abtransportiert.
Ein Antrag auf Überweisung eines Lazarettes wurde durch OKH genehmigt.
II. Kampfhandlungen.
Kampfhandlungen zu Lande haben in der Berichtszeit nicht stattgefunden.
Ende
Januar führten einige englische Kampfflugzeuge in der Dämmerung einen
Bombenangriff auf wehrwirtschaftliche Betriebe in Kopenhagen durch .
Durch den Abwurf mehrere Spreng- und Brandbomben wurde eine
Zuckerfabrik zerstört und an den Werftanlagen von Fa. Burmeister und
Vain Schaden angerichtet. Flak schoss hierbei ein Flugzeug ab.
Die
nächtlichen Feindeinflüge, die zum Zwecke der Verminung der dänischen
Gewässer durchgeführt wurden, hielten sich in gewohnten Grenzen. Durch
Nachtjäger wurden mehrere Feindabschüsse erzielt.
III. Küstenverteidigung.
Nach
beendeter Umgliederung der Kräfte in Dänemark wurde eine allgemeine
Anweisung für die Abwehr feindlicher Angriffe auf Dänemark
(Kampfanweisung) sowie eine Verfügung zur Bekämpfung feindlicher
Fallschirmsjäger in Neufassung herausgegeben.
Da
sich bei der Besatzung des französischen Restgebietes die
Eingriffsgruppen der Reserve-Divisionen bewährt hatten, befahl OKW für
die in Dänemark liegenden Ersatztruppen die beschleunigte Aufstellung
möglichst starker beweglicher Kampfgruppen. Die Vorbereitungen hierfür
wurden getroffen und kalendermässig festgelegt.
Für die zusätzliche Ausrüstung der Alarmeinheiten wurden bei OKH schwere Infanteriewaffen angefordert.
Nachdem
die Zusammenfassung der H.K.Battr. unter einem Regimentsstab zu 3
Abteilungen durchgeführt und damit eine Angleichung an die Abschnitte
der Marine erreicht war, wurde Marinebefehlshaber Dänemark
aufgefordert, die 3 Abteilungsstäbe des Heer.Küst.Art.Rgts. 180 auch
einsatzmässig zu verwenden.
- 4 ?
- 4 -
Vorbereitungen
für ein Planspiel Anfang Februar, in den die Verteidigungsverhältnisse
von Jütland durch die 3 Wehrmachtsteile überprüft werden sollte, wurden
getroffen.
Das
ständige Absinken der Kohlenvorräte in Dänemark wurde aus militärischen
Gründen, insbesondere für die Landesverteidigung, immer bedenklicher.
Der Reichsbevollmächtigte wurde daraufhin aufgefordert, auf eine
vergrösserte Kohlenversorgung in Berlin eindringlich hinzuwirken.
In der Auslegung der Führerweisung 40
waren - veranlasst durch den Marinebefehlshaber Dänemark ?
Unstimmigkeiten aufgetreten. Marinebef. Dänemark stand auf dem
Standpunkt, dass die Übertragung der Befehlsbefugnisse in der
Kampfführung und der Vorbereitung hierzu an die Abschnittskommandeure
des Heeres, die nicht im Range eines Div. stehen, nicht möglioh sei.
OKW/WFSt wurde der hierüber entstandene Schriftverhehr vorsorglich zur
Kenntnis gebracht. Eine Entscheidung des OKW erfolgte zunächst nicht.
An den durch Bef. Dänemark erlassenen Befehlen wurde nichts geändert.
Nach
Abgabe von Marinepersonal an das Heer war die Besetzung nicht
bodenständiger schwerer Waffen durch die Kriegsmarine z.T. nicht mehr
gewährleistet. ? Nachdem von Marinebefehlshaber Dänemark der hiesige
Vorschlag auf leihweise Abgabe schwerer Waffen an benachbarte
Abschnitte abgelehnt war, wies Bef .Dänemark die Divisionen an, zu
kurzfristigen Lehrgängen Infanteristen zur Ausbildung als Mehrkämpfer
zu den betreffenden Marinestellen zu kommandieren.
IV. Ausbau der Küstenverteidigung.
Der
Ausbau der jütischen Küste und der Fliegerhorste ging planmässig
vorwärts. Mit dem Stand vom 31.1.1943 waren 470 Bauwerke in ständiger
Bauart in Arbeit, davon 129 Bauwerke betoniert. An Kräften waren
eingesetzt: 97 Firmen mit 7.600 Arbeitern.- Verkabelungen wurden nur in
geringen Umfange durchgeführt.
Nach
beendeter Erkundung durch die Truppe und Genehmigung der Pläne durch
Bef. Dänemark wurden erstmalig T- und S - Minen an der jütischen West -
Küste verlegt. Zu dieser Arbeit wurden Truppenpioniere der 416.
Inf.Div. herangezogen.
- 5 ?
- 5 -
Um
das Minenverlegen einheitlich zu handhaben wurde die Anlage von
Minenfeldern und Minenscheinanlagen für alle 3 Wehrmachtsteile in die
Hand des Heeres gelegt. Die Kriegsmarine und Luftwaffe wurde
aufgefordert, zur Abstimmung ihrer Vorschläge sich mit dem für die
Verlegung zuständigen Divisionen ins Benehmen zu setzen. Bef. Dänemark
behielt sich jedoch vor Auslegung in jedem Fall die Entscheidung vor
und befahl Vorlage der Erkundungsergebnisse für geplante
Minenverlegungen.
Da
die Truppe durch ihre vielseitigen Ausbildungs- und Tagesaufgaben von
Ausbau der feldmässigen Stellungen vielfach abgehalten wurde, erteilte
Bef. Dänemark Genehmigung, zur Entlastung der Truppe hierfür dänische
Zivilarbeiter heranzuziehen.
Zur
Überprüfung der Tarnung der ständigen Befestigungsanlagen während des
Ausbaues als auch nach ihrer Fertigstellung wurde die Luftwaffe
aufgefordert, in bestimmten Zeitabschnitten Luftbildaufnahmen
herzustellen.
Eine
Anfrage des Marinebefehlshabers Dänemark wegen Einstellung von
russischen Kriegsgefangenen wurde durch Bef.Dänemark dahingehend
beantwortet, dass ein Einsatz nach wie vor aus politischen und
psychologischen Gründen unerwünscht sei und deshalb abgelehnt werden
müsse.
V. Ausbildung.
Die
Ausbildung der Rekruten bei der 23. Inf.Div. wurde mit Nachdruck
betrieben. Die Einzel- und Gruppenausbildung konnte bis zum Abrücken
der Division beendet werden. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch Übungen
im grösseren Rahmen noch nicht durchgeführt, auch war die Truppe im
scharfen Schuss, insbesondere der schweren Waffen, bis dahin wenig
geschult, da die neu aufgestellten Einheiten ihre schweren Waffen
teilweise erst kurz vor dem Abrücken erhielten.
In
grundlegenden Bemerkungen für die Truppe gab der Befehlshaber der
Erwartung Ausdruck, dass immer wieder mit aller Strenge durch die
Vorgesetzten darauf hingearbeitet wird, die eingesetze Truppe
schlagkräftig und abwehrbereit zu machen, sodass sie jederzeit in der
Lage ist einen überraschenden Angriff abzuwehren.
- 6 ?
- 6 -
VI. Deutsche Wehrmacht und dänischer Staat.
In
der Berichtszeit mehrten sich die Fälle, in denen an deutschem
Wehrmachtsgut, vor allem Dingen auf abgestellten Eisenbahnfahrzeugen
Sabotageakte verübt wurden. Das dänische Aussenministerium wurde unter
Bezug auf bereits ergangene entsprechende Hinweise aufgefordert,
nunmehr sofort energische Schutzmassnahnen zu treffen.
Die
über den Bevollmächtigten des Reiches mit der dänischen Regierung
geführten Verhandlungen wegen Aufstellung eines dänischen Schutzkorps
konnten noch nicht abgeschlossen werden.
Für
einige dänische Offiziere in Jütland, die dort zur Beaufsichtigung
dänischer militärischer Anlagen ihren Dienst verrichten, genehmigte der
Bef. Dänemark ausnahmsweise Tragen der Uniform.
[Leder 10.5.43]
Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/15
Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, pk. 64 læg 854
|