Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark
Abteilung Ia
Tätigkeitsbericht für den Zeitraum von 1.6. - 31.7.1942.
1.) Kräfteverteilung und Unterbringung der Truppen des Heeres in Dänemark.
Zur Durchführung der von Führer befohlenen Verstärkung der Kräfte in Nordjütland
ordnete O.K.W. Anfang Juni die zusätzliche Verlegung eines Inf.Btl. und
einer Art.Abt. aus den Ersatzheer nach Dänemark an. Die hierauf durch
Chef H Rust und BdE aus den Bereich des X.Korps zugewiesenen Einheiten,
Inf.Ers.Btl.377 und Art.Ers.Abt.290, trafen Mitte Juni in ihren neuen
Unterkunftsorten ein.
Hierüber
hinaus verfügte O.K.W. Ende Juni Verlegung eines weiteren Inf.Ers.Btl.
nach Dänemark. O.K.H. / Chef H Rust and BdE führte hierauf das
Inf.Ers.Btl. 202 aus dem Bereich des Wehrkreises II zu. Bedingt durch
diese Verstärkung wurden zahlreichen Verlegungen bezw. Neubelegungen
von Standorten in Jütland notwendig. Auch die 416.Inf.Div. wurde
hiervon betroffen insofern mehrere ihrer Inf.Einheiten und die
Art.Abt.416 näher an die Nordwestküste Jütlands verschoben wurden.
Die
neu zugeführten Inf.Ers.Einheiten wurden möglichst geschlossen
untergebracht, um sie in ihren Ausbildungsaufgaben nicht zu
beeinträchtigen.
Sie
wurden der Div.Nr.160 unterstellt, mit Ausnahme des Inf.Ers.Btl. 202,
das in territorialer und wirtschaftlicher Hinsicht zu der 4l6.Inf.Div.
kam. In taktischer Hinsicht wurde es wie die Art.Ers.Abt.290 als
Eingreifreserve des Bef.Dän. bezeichnet.
Hinsichtlich
der Befugnisse der 416.Inf.Div. gegenüber den in Jutland. eingesetzten
Teilen der Div.Nr.160 wurde befohlen, dass diese Einheiten nur für den
Einsatzfall and für die Vorbereitung hierfür der 416.Inf.Div.
unterstehen sollten. Die Durchführung der Verlegungen war Ende Juni
beendet.
Zur
gleichen Zeit kündigte O.K.W. einen Befehl an, wonach baldigst mit der
Verlegung eines Inf.Rgt. und einer Art.Abt. der in Osten abgekämpften
23.Inf.Div. nach Jütland zu rechnen sei. Diese Einheiten sollten sodann
hier aufgefrischt und in eine Schützenbrigade ungegliedert werden.
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Nachdem
schon umfangreiche Überlegungen hinsichtlich Unterbringung,
Truppenverteilung usw. angestellt waren, sah O.K.W. von einer Verlegung
dieser Teile nach Dänemark ab.
Die
aus verschiedenen Gründen von der 416.Inf.Div. beantragte Verlegung des
Divisionsstabes nach Aarhus wurde nicht. genehmigt, da eine Prüfung der
Frage ergab, dass die Nachteile die Vorteile überwogen.
Den
Festungs-Pionier-Stab 31 wurde Mitte Juni das Fest.Bau Btl. nach
Dänemark zugeführt. Es wurde an der Westküste Jütlands verteilt,
untergebracht und sofort in seine Bauaufgaben eingewiesen.
Zur
Überwachung der Ausbildung bei den in Bereich des Bef.Dän. eingesetzten
H.K.B. wurde Zuführung von 2 Abteilungsstäben beantragt und durch
O.K.H. / Chef H Rüst u. BdE genehmigt.
Es
wurden durch Stellv.Gen.Kdo.II.AK. die H.K.A.-Abteilungsstäbe 699 und
700 aufgestellt und überwiesen. Die beiden Stäbe waren Anfang Juli
einsatzbereit. Je 5 Batterien wurden ihnen unterstellt.
Einrichtung
eines 3.Abt.Stabes zur Angleichung an die 3 Abschnitten der Kdt. im
Abschnitt der Kriegsmarine wurde zunächst zurückgestellt, da bei der
augenblicklichen Personallage mit einer Zuweisung nicht zu rechnen war.
Auf
hiesigen Antrag hin wurden die beiden zum A.O.K. Norwegen gehörenden
Ls.Komp. Dän.1 und 2 in jeder Beziehung dem Bef.Dän. unmittelbar
unterstellt.
2.) Kampfhandlungen.
Nächtliche
Feindeinflüge hielten sich in normalen Rahmen. Vereinzelt abgeworfene
Bomben richteten keine nennenswerten Schaden an.
In
mehreren Nächten wurde Absetzen von Agenten aus Flugzeugen vermutet.
Nähere Anhaltspunkte ergaben sich nicht. Nachsuchungen, die sofort auf
Veranlassung der Abwehrstelle Dänemark mit Hilfe der dänischen Polizei
eingeleitet wurden, führten zu keinem Erfolg.
In
der Berichtszeit gingen Agentennachrichten ein, die von verstärkten
Truppenzusammenziehungen an der Ostküste Englands sprachen. Da hiernach
Landungen (Raids) auch an der dänischen
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Westküste
möglich erschienen, wurde in den Vollmondnachten des Juni zeitweise
Alarmstufe A für Jütland angeordnet. Zu feindlichen Landungsversuchen
ist es in keinem Fall gekommen.
3.) Ausbildung.
Vom
22. - 24.6.1942 fand eine vom Bef.Dän. angelegte Alarmübung für die 3
Wehrmachtteile in Nordjütland statt, an der der Herr Befehlshaber
persönlich teilnahm. Dieses Übung hatte insbesondere den Zweck, die
Einsatzbereitschaft der Truppe und ihrer Führer zu überprüfen und
sollte zur Feststellung dienen, ob das vorhandene Nachrichtennetz für
den Einsatzfall ausreicht. Sämtliche Kommandobehörden innerhalb
Dänemark wurden in das Lagespiel einbezogen. Die hierbei gewonnenen
Erfahrungen wurden ausgewertet; Hinsichtlich des Nachrichtenverkehrs
wurde durch den Nachrichtenführer sofort sine straffere Handhabung im
Alarmfall befohlen.
Zur
Belehrung der Truppe über das Einschiessen der Artillerie mit
Fliegerbeobachtung und zur Vorbereitung derartiger Schulschiessen wurde
ein Offizier der Ergänzungs-Nahaufklärungsgruppe Döberitz nach Dänemark
zur 416.Inf.Div. kommandiert. Nach einem vorangegangenen einwöchigen
Ausbildungslehrgang fand am 27.7.42 in Oksböl ein derartiges
Lehrschiessen unter Leitung des Kommandeurs der 416.Inf.Div. und im
Beisein eines Offz. der Schiessschule Jüterborg statt. Das Schiessen
hatte ein gutes Ergebnis.
Die
für deutsche Staatsangehörige in Dänemark befohlenen
Zeitfreiwilligen-Lehrgange wurden in Kopenhagen laufend fortgesetzt.
Auch für den Bereich von Jütland wurde im Zusammenwirken mit der
deutschen Gesandtschaft, die die Unterlagen für die Erfassung der
deutschen Staatsbürgern zur Verfügung stellte, Vorarbeit für ein
baldiges Anlauf ein derartiger Ausbildungskurse geleistet. Mit ihrer
Durchführung in den einzelnen Orten wurden die Wehrm.Standortältesten
betraut.
Auf
Anfrage der 416.Inf.Div. wurde befohlen, dass an Orten, die nicht mit
deutschen Truppen belegt sind, gegen eine Heranziehung von
Reichsdeutschen zur Überwachung ihrer Wohnsitze in Bedarfsfall nichts
einzuwenden ist. Eine genaue Einweisung dieser Personen in ihre
Aufgaben muss aber in jedem Fall vorher stattfinden.
4.) Küstenverteidigung.
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Durch
die neu herausgegebene Kampfanweisung wurden Begriffbestimmungen für
Widerstandsnester, Stützpunkte und Stützpunktgruppen geschaffen.
In
Ergänzung der Kampfanweisung wurden alle Stützpunkte und
Stützpunktgruppen zu ?Festen Plätze? erklärt, in denen ein
verantwortlicher Kommandant befiehlt. Jeder dieser Kommandanten wurde
durch seinen Vorgesetzten in feierlicher Form vor seiner Besatzung
verpflichtet, seinen ?Festen Platz? unter allen Umständen bis zum
letzten zu halten.
Da
einzelne Strecken an der Westküste Jütlands durch Küstenwachen und
Posten nur unzureichend beobachtet bezw. begangen werden, wurde
416.Inf.Div. mit der Prüfung beauftragt, wie sich eine straffere
Organisation erreichen liesse, ohne dass die schwachen Kräfte des
Heeres zersplittert werden.
Marinebefehlshaber Dänemark stellte den zur Küstenbewachung eingesetzten VGAD (K) unter militärischen Befehl.
Die
zunehmende Möglichkeit englischer Landeunternehmungen macht besondere
Sicherungsmassnahmen an der Nord- und Westküste Jütlands von
Frederikshavn einschliesslich bis zur Reichsgrenze notwendig. Zu diesen
Massnahnen, deren Inkraftsetzung von der dänischen Regierung durch den
Bevollmächtigten des Deutschen Reiches von hier aus gefordert wurde,
gehört das Verbot des Betretens des Strandes während der Dunkelheit
durch jede nicht zur deutschen Wehrmacht gehörende Person. In einer
Bekanntmachung der dänischen Regierung am 26.6.42 wurde neben der
Durchführung dieses Verbotes weiterhin jeglicher Schiffahrtsverkehr an
oder nach der Küste an oben bezeichneten Strecken verboten.
Das
dänische Justizministerium wurde im Hinblick auf die in Jütland
bestehenden Sicherungsmassnahmen gebeten, eine verschärfte Kontrolle
der Legimitationskarten der dänischen Zivilpersonen, insbesondere in
den [???] Küstengebieten anzuordnen. Zur Durchsetzung dieser Forderung
wurde die Verstärkung der dänischen Küstenpolizei um rund l.000 Mann erörtert. Nach Besprechung der dänischen Regierung konnte sine Entscheidung bisher nicht getroffen werden.
Da
es aus militärischen Gründen notwendig war, den Ort Hansted in die
erweiterte Verteidigungsanlagen einzubeziehen, mussten bei der
dänischen Regierung teilweise Evakuierung des Ortes und
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Einstellung der Ausbauarbeit im Hafen Hansted gefordert werden.
Aus
Geheimhaltungsgründen wurde an verschiedenen Stellen der Küste in der
Nähe von militärischen Objekten Räumung der Wochendendhaüser, die
dänischen Staatbürgern gehören, verlangt.
Mit
Einverständnis der massgeblichen Stellen der Kriegsmarine und Luftwaffe
wurde die Insel Römö in taktischer Hinsicht zum Befehlshaber Deutsche
Bucht geschlagen. Hauptgrund hierfür war
die Notwendigkeit einheitlicher Befehlsführung bei der Verteidigung der Inseln Römö und Sylt.
Hinsichtlich
aller mit dem dänischen Staat zu regelnden Angelegenheiten bleibt
Bef.Dänemark weiterhin zuständig. Die Übergabe der Insel erfolgte am
20.8.42.
Bei
L.G.Kdo.XI wurde Antrag auf Herstellung von Luftbildern der
Munitionslager in Dänemark gestellt. Das Ergebnis in der Auswertung der
Aufnahmen war zufriedenstellend.
Der
Transportkommandantur Kopenhagen wurde befohlen, Vorbereitungen für
Massnahmen zur rechtzeitigen Bereitstellung von Transportzügen
innerhalb Jütlands bei Bedarf zu treffen.
416.Inf.Div.
erhielt Befehl, die innerhalb Jütlands bestehenden zahlreichen
Fährverbindungen auf ihre Leistung und ihr Ladevermögen hin zu erkunden.
5.) Ausbau der Küstenbefestigungen.
Am
1.6.42 traf der Inspekteur der Pioniere beim O.K.H., Gen.d.Pi. Jakob,
zur eingehenden Besichtigung der Befestigungsanlagen in Jütland ein. An
der Reise nahm auch der Inspekteur der Landesbefestigung Nord,
Generalleutnant Rosenbusch, teil.
In der Berichtszeit konnten die Erkundungsergebnisse für den
Ausbau
der Küstenanlagen weiter verwertet werden. Die erforderlichen Baustoffe
wurden zugewiesen. Materialanfuhr, die anfänglich unter
Treibstoffmangel zu leiden hatte, lief voll an, so dass an fast allen
zu schützenden Stellen mit dem Bau der Hindernisse begonnen werden
konnte. An O.K.W. wurde Anfang Juli gemeldet, dass der Hindernisbau an
einigen Stellen (Grosse Batterie Hansted und andere Batterien) bereits
fertiggestellt sei. Nach beendeter Erkundung wurde der Ausbau der
H.K.L. in Hansted als vordring-
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liches
Objekt befohlen. Mit den Betonarbeiten hierfür wurde sofort begonnen.
Erdarbeiten zur Schussfeldregelung und zum Bau von Unterständen,
Anlegen von Wegen an einigen Batterie-Stellungen und Brunnenbauten
waren im Monat Juli teils im Gange, teils beendet. In Arbeit
befindliche Bauten aus dem früheren Kriegsmarineprogramm mussten
vorübergehend aus Treibstoffmangel eingestellt werden. An Kräften, die
unter Leitung der O.T. arbeitet waren 25 Firmen mit etwa l.700
Arbeitern eingesetzt.
Die
Anlage von Hindernissen im Wasser in Küstennähe wurde wegen
vordringlicher Fertigstellung der an Land begonnen Verteidigungsanlagen
zunächst zurückgestellt, jedoch in Planung vorgesehen. Mit einfachen
Bordmitteln der Kriegsmarine wurden Balken- und Trossensperren in der
Hafeneinfahrten an der Westküste angelegt.
Weiterhin
wurde geplant, Minen an Landungsgefährdeten Küstenabschnitten als
Hindernis gegen Landungsfahrzeuge einzusetzen. Die Durchführung dieser
Massnahmen wurde jedoch bis zur Lieferung neuartiger, noch in der
Entwicklung begriffener Minen zurückgestellt.
Die
sofortige Inangriffnahme der Erweiterung der vorhandenen Bettungen der
Heeresküstenbatterien an einem Rundumschiessen wurde nach Eintreffen
des Festungsbaubataillons angeordnet.
Um
eine Zusammenarbeit der verschiedenen Festungsbaudienststellen
untereinander und mit der Truppe sicherzustellen, stellt Bef. Dänemark
für Fragen grundsätzlicher Art einheitliche Richtlinien auf, die für
die 3 Wehrmachtteile bindend sind. Diese Notwendigkeit hat sich in der
Aussenarbeit ergeben und bezog sich vor allen Dingen auf die Erkundung,
die zu erteilenden Aufträge und die taktische Ausführung der Anlagen.
Die O.T. wurde dem Bef. Dänemark disziplinarisch unterstellt.
Die
Zone, in der für Bauten aller Art eine vorherige Genehmigung des
Bef.Dänemarks einzuholen ist (Sperrzone) wurde näher bezeichnet.
Einbezogen in dieses Sperrzone wurde die gesamte Nord- und Westküste
Jütlands bis Frederikshavn einschliesslich mit einem 1 km breiten
Küstenstreifen, der an einigen Stellen und um die Fliegerhorste weiter gezogen wurde.
Auf
Veranlassung des Bef.Dänemark fand zwischen Vertretern der 3
Wehrmachtteile eine Besprechung über Fragen der Tarnung der
militärischen Anlagen statt. Es wurde vereinbart, dass die
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Tarnarbeiten
in Zukunft im engen Zusammenwirken mit dem Gen.d.Luftw. in Dänemark
durch Festungs-Pionier-Stab 31 ausgeführt werden. Durch Fest.Pi.Stab 31
wurden Kurse für Einheitsführer und Beamte der Heeresbaudienststellen
zur Belehrung über Tarnung von Befestigungsanlagen, Baracken pp. sowie
über Anlage von Scheinanlagen abgehalten.
6.) Standortangelegenheiten.
Durch Truppenverschiebungen wurden einige Orte in Nordjütland neu belegt.
Auf
Grund eines O.K.W.-Befehls wurde auch in Dänemark die Aufstellung von
Ehrenposten verboten. Dort, wo bisher solche Posten auch
Sicherungsaufgaben zu erfüllen hatten, wurden sie in einfache
Sicherungs- oder Streifenposten umgewandelt.
7.) Verbindung mit den dänischen Militärstellen.
Das
dänische Kriegsministerium beantragte bei Bef .Dänemark die
Einreisegenehmigung für eine Anzahl schwedische Offiziere und Beamte
nach Dänemark. Die Schweden sollten Gelegenheit zur Teilnahme an einem
Kursus der dänischen Artillerie-Schiessschule in der Sprengung von
Fliegerbomben erhalten. Da aus militärischen Gründen das Erscheinen
einer schwedischen Offiziersabordnung in Dänemark unerwünscht
erschienen, wurde zusage nicht erteilt. Für den Fall, dass aus Schweden
auf diplomatischem Wege ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden
würde, wurde der Deutschen Gesandtschaft angeraten, den Schweden die
Teilnahme an einem derartigen Kursus in Deutschland vorzuschlagen.
Den
Dänen wurde die beantragte Entsendung eines Offiziers zu
Informationszwecken zur Waffenfabrik Bofors in Schweden anstatt für 1
Jahr nur für die Dauer von 3 Monaten genehmigt, da der Militär-Attchè
bei der deutschen Gesandtschaft in Schweden auf Befragen Bedenken gegen
eine solche Entsendung hatte. Von einer völliger Ablehnung des
dänischen Antrages wurde mit Rücksicht auf die bereits erfolgte
Ablehnung der Einreise schwedischer Offiziere nach Dänemark abgesehen.
Am
12.6.42 hatte Oberstleutnant i.G.Graf v.Brandenstein in Auftrage des
Herrn Befehlshabers den Chef des dänischen Generalstabes, General
Rolsted, an einer Besprechung gebeten. Anlass hierfür war eine dem
Herrn Befehlshaber zugegangene Mitteilung, aus der auf
eine dem Herrn Befehlshaber zugegangene Mitteilung, aus der auf
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illegale
Betätigung einiger dänischer Offiziere geschlossen werden konnte.
Oberstleutnant i.G.Graf v.Brandenstein erklärte, dass den Herr
Befehlshaber die Führung des dänischen Heeres
für
derartige Handlungsweisen, die gegen die am 9.4.40 vereinbarten
Richtlinien vereinbarten, Richtlinien verstössen, verantwortlich machen
würde.
Den
Dänen wurde Verteilung von 300 in eigenen Werkstätten angefertigten
Maschinenpistolen an des Heeres zu Übungszwecken zugestanden. Die
später noch zur Auslieferung gelangenden etwa 1.100 Maschinenpistolen
sollten in Depots eingelagert werden, die unter Bewachung der deutschen
Wehrmacht stehen.
8.) Verschiedenes.
Aus
Rücksichtnahme auf den schwer erkrankten dänischen König wurde in der
Zeit von Ende Juni bis Mitte August Kopenhagen zum Luftsperrgebiet
erklärt.
Nachdem Anfang Juni ein Fährschiff der Linie Kalundborg-Aarhus auf eine Feindmine gelaufen und Leck geworden
war, wurde diese Fährverbindung aus Sicherheitsgründen eingestellt.
Bedenken dagegen wurden vom Bef.Dänemark nicht erhoben, da ein
erhebliches Interesse an der Weiterbehaltung der Fahrverbindung aus
taktischen Gründen nicht vorlag.
Um
zum Schutz Dänemarks überall ein wirksames indirektes Schiessen der
Artillerie durchführen zu können, erschien die Schaffung eines
einheitlichen Schiessnetzes erforderlich. Anfänglich bereiteten die
dänischen Militärstellen Schwierigkeiten hinsichtlich Auslieferung der erforderlichen
Unterlagen. Nachdem den Dänen die Wahrung ihres geistigen Eigentums
unter Anerkennung ihrer wissenschaftlichen Leistungen zugesichert
wurde, lieferten sie die geforderten Vermessungsunterlagen.
[Feder, 24.8.42]
Original: Bundesarchiv-Abteilung Militärarchiv RW 38/13
Kopi i: Rigsarkivet, Håndskrifttsamlingen XVI, pk. 62 læg 836 |